AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 15.09.2020

Gültigkeit der AGB

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die folgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

Lieferzeiten / Abschlagszahlungen / Reparaturtermine / Schadenersatz

Vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten und/oder Reparaturtermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Für längerfristige Arbeitsaufwendungen werden vom Auftraggeber monatliche Abschlagszahlungen geleistet. Wir behalten uns das Recht vor, die Arbeiten solange zu unterbrechen, wie die Zahlung der jeweiligen Zwischenrechnung aussteht. Wird ein Reparaturtermin im Rahmen eines Werkvertrags um mehr als sechs Wochen bzw. bei Teil- oder Komplettrestaurierungen um mehr als zwölf Wochen überschritten, hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist muss für Reparaturen mindestens acht Wochen und für Restaurationen und Unfallschadenbehebungen mindestens zwölf Wochen betragen. Kommt keine Einigung über ein neues Lieferdatum zustande, kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet und müssen vor der Herausgabe des Fahrzeugs oder Materials beglichen werden.

Unsere Leistungen sind von der termingerechten Erbringung durch Subunternehmer abhängig, insbesondere bei der Restaurierung von Fahrzeugen. Im Falle von Verzögerungen oder Unmöglichkeit wird der Schadenersatzanspruch auf höchstens fünf Prozent des Material-, Leistungs- oder Kostenvoranschlagsbetrags (auf Basis des Mittelwerts des Kostenvoranschlags) beschränkt und umfasst nur den Ersatz eines direkten Schadens. Die Haftung für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für die Beschaffung von Materialien wird keine Frist gesetzt, da die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Young- oder Oldtimer oft unsicher ist. Nicht lieferbare Teile können durch Nachbauten, entsprechende Gebrauchtteile oder überarbeitete Teile ersetzt werden.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald das Fahrzeug oder das bearbeitete Fahrzeugteil dem Kunden übergeben wird. Gleiches gilt, wenn der Kunde sein Fahrzeug nicht spätestens drei Werktage nach Benachrichtigung durch uns abholt. Wird das Fahrzeug nach Benachrichtigung auf dem Gelände der Werkstatt abgestellt, haften wir nicht für Schäden, Diebstahl, höhere Gewalt oder Vandalismus.

Transport durch den Kunden / Sendungen an uns / Transport durch uns

Wenn der Kunde den Transport seines Fahrzeugs oder seiner Fahrzeugteile selbst organisiert, haften wir nicht für Schäden. Der Kunde muss seine Ansprüche direkt beim Transportunternehmen geltend machen. Unsere Haftung beginnt nach dem Entladevorgang. Das Risiko für den Verlust oder Schäden während des Transports liegt bis zum Eintreffen bei uns beim Kunden.

Fälligkeit der Rechnungen / Zahlungsverzug / Verrechnung

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Ab dem 9. Tag nach Erhalt der Rechnung werden Verzugszinsen von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Eine Verrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Abnahme / Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen unverzüglich zu prüfen. Mängel müssen innerhalb einer Woche schriftlich gemeldet werden, sofern diese zumutbar erkennbar waren. Für vom Kunden bereitgestellte und von uns verbaute Materialien übernehmen wir keine Haftung.

Bei berechtigten Beanstandungen von Waren erfolgt nach unserer Wahl eine Nachlieferung, ein Umtausch, eine Rücknahme oder ein Preisnachlass. Ist auch die Nachlieferung mangelhaft, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.

Die Gewährleistung bei Arbeitsleistungen ist auf Nachbesserung beschränkt:

  • Für Neuteile und Arbeitsleistungen: 12 Monate.
  • Für überholte Bauteile: 6 Monate.
  • Gebrauchte Teile und vom Kunden beigestellte Teile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten oder eingebauten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts erforderlichen Informationen zu geben. Veräussert der Kunde die Ware vor vollständiger Zahlung, werden die Forderungen vorsorglich an uns abgetreten.

Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt.

Der Gerichtsstand ist am Sitz unseres Unternehmens in Tschechien. Es gilt das Recht der Tschechischen Republik.